Am 26. Juni 2018 haben die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG) und die Bäder, Sport und Freizeit Salzgitter GmbH (BSF) 24 Schülerinnen und Schüler von sieben Schulen der Stadt Salzgitter mit zehn SchülerFerienTickets (SFT) und 14 Ferienpässen (inklusive Bade- und Sportmarke) geehrt. Diese stellten beide Unternehmen kostenlos zur Verfügung. Die feierliche Übergabe an die Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2017/2018 durch besondere Leistungen und soziales Engagement hervorgetan haben, fand gemeinsam mit Eltern und Vertretern der Schulen in der Pistenbar der Eissporthalle am Salzgittersee statt.
Schülerferienticket 2018 für ganz Niedersachsen und Bremen
Für die mit dem SFT ausgezeichneten Schüler heißt es nun: Das Strandleben an der Nordsee genießen, den Teutoburger Wald entdecken oder Großstadtluft schnuppern und gemeinsam andere Regionen besuchen. Zum 28. Mal bieten fast 100 Verkehrsgesellschaften in Niedersachsen und Bremen, darunter die, das gemeinsame tarifliche Sonderangebot „SchülerFerienTicket“ (SFT) an. Für nur 32 Euro (rund 76 Cent pro Tag) sind Schüler damit in den Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen sechs Wochen lang während der Sommerferien mobil.
In den Vorverkaufsstellen und Bussen der KVG erhältlich
Der Verkauf des SFT erfolgt bei der KVG direkt aus dem Fahrscheindrucker: Bei den Fahrpersonalen in allen KVG-Bussen, in der KVG-Mobilitätszentraln in Salzgitter-Lebenstedt, Fischzug 1 und in den KVG-Vorverkaufsstellen in Salzgitter-Bad (Toto-Lotto Ilona Brandt, Burgundenstr. 40; Agentur Reimann, Vorsalzer Str. 2) sowie Salzgitter-Thiede (Geschenk-Lädchen, Panscheberg 23). Zudem kann das SFT über die Webseite www.schuelerferienticket.de online bestellt werden.
Gültige Fahrzeuge und Strecken
Mit dem SFT können vom 28.06. bis 08.08.2018 in Niedersachsen und Bremen alle Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Züge des Nahverkehrs (jeweils 2. Wagenklasse) genutzt werden. Das SchülerFerienTicket gilt sogar bis Hamburg Hbf.
Für Schüler bis 22 Jahre
Das Ticket gilt für alle Vollzeit-Schüler bis einschließlich 22 Jahren - gewertet wird das Alter bei Ferienbeginn. Schüler ab dem 16. Lebensjahr müssen bei Fahrten mit dem SFT zusätzlich einen Berechtigungsnachweis (Schülerausweis-Original, Original-Bescheinigung der Schule oder Zeugniskopie in Papierform) mitführen. Das SFT ist nicht übertragbar.
Weitere Informationen im Internet
Weitere Infos rund um die Ticketnutzung bieten die Webseiten www.schuelerferienticket.de und www.kvg-braunschweig.de.