Aktuelles

FFP2 - Maskenpflicht ab 24.4.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beziehen sich einige Neuregelungen auch auf den ÖPNV und finden damit in den Bussen und an den Haltestellen der KVG Braunschweig Anwendung.

Fahrgäste sind ab dem 24.4 in den Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 (an drei aufeinanderfolgenden Tagen) zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) verpflichtet. Dies gilt sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung.Eine der FFP2-Maske vergleichbare Schutzwirkung erfüllen nur noch die Masken mit den Standards KN95 bzw. N95. Eine medizinische OP-Maske hat keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) gilt nicht für
- Kinder,„die das 6.Lebensjahr noch nicht vollendet haben“,
- Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung,
-gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen.
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