Aktuelles

Medizinische Maskenpflicht im Bus
Laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt in allen Bussen der KVG die medizinische Maskenpflicht. (unabhängig von Inzidenzen oder Warnstufen)Das bedeutet, die Fahrt kann nur mit einer OP-Maske oder einer Maske mit FFP2 Standard angetreten werden. 
Nicht eingeschulte Kinder oder Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen.
Für Kinder zwischen 6-14 Jahren ist eine einfache Maske ausreichend.
 
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