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Keine FFP2-Maskenpflicht in Warnstufe 2

Ab morgen, 1. Dezember 2021, gilt in nahezu allen Kommunen in Niedersachsen und damit auch im Verkehrsgebiet der KVG die Warnstufe 2 (2Gplus-Regel).

Mit Warnstufe 2 gilt in vielen Bereichen auch die FFP2-Maskenpflicht, allerdings nicht bei der Nutzung des ÖPNV (Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23. November 2021 § 4, § 4, Absatz 1 a).

Eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gilt laut Verordnung erst ab Warnstufe 3.

Daher gilt weiterhin, dass Fahrgäste in allen Bussen eine medizinische oder FFP2 Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Die KVG empfiehlt aber das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit mindestens FFP2-Standard.

In den Bussen gilt außerdem weiterhin die 3G - Regel.

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