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FFP2 Maskenpflicht ab Warnstufe 2 in Niedersachsen im ÖPNV

Mit dem Inkrafttreten der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung, ab Sonntag, den 12. Dezember 2021, müssen Fahrgäste in Landkreisen und kreisfreien Städten, welche sich in der Warnstufe 2 oder 3 befinden, in Bussen eine Maske des Typs FFP2 oder KN95 tragen. Medizinische Einmalmasken, auch OP-Masken genannt, dürfen nur in Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden, die sich in der Warnstufe 1 befinden. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske gilt für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Attest bleiben von der der Maskenpflicht befreit.

Derzeit sind alle Landkreise unserer Verkehrsgebiete von dieser Regelung betroffen, so dass in allen Bussen der KVG FFP-2 Pflicht gilt.

Die verschärfte Maskenpflicht ersetzt nicht die derzeit geltende 3G-Regelung im ÖPNV.

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