Aufsichtspersonen
Maximal 4 Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson unentgeltlich befördert (vgl. Gruppe). Als Aufsichtsperson gelten nur Personen, die mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben.
zurück zur Übersicht
Maximal 4 Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson unentgeltlich befördert (vgl. Gruppe). Als Aufsichtsperson gelten nur Personen, die mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben.