Komfortzuschlag AST

Der Komfortzuschlag ist im Anruf-Sammel-Taxi (AST) pro Person zusätzlich zum normalen VRB-Fahrschein zu entrichten. Die Preise für die Komfortzuschläge werden entfernungsabhängig (eine Zone, 2 und mehr Zonen) erhoben und sind der aktuellen Tariftabelle des VRB zu entnehmen. Auch Kinder (6-14 Jahre), Schwerbehinderte mit entsprechender Wertmarke sowie deren Begleitperson haben für jede Fahrt den erforderlichen Komfortzuschlag zu zahlen. Für den Komfortzuschlag wird ein spezieller Fahrtausweis vom Taxifahrer ausgegeben.

Mehr Informationen zum AST

Für Fahrten mit Anruf-Linien-Taxi (ALT) wird kein Komfortzuschlag erhoben.




zurück zur Übersicht
Fahrplanauskunft
Um
: Uhr