Komfortzuschlag AST
Der Komfortzuschlag ist im Anruf-Sammel-Taxi (AST) pro Person zusätzlich zum normalen VRB-Fahrschein zu entrichten. Die Preise für die Komfortzuschläge werden entfernungsabhängig (eine Zone, 2 und mehr Zonen) erhoben und sind der aktuellen Tariftabelle des VRB zu entnehmen. Auch Kinder (6-14 Jahre), Schwerbehinderte mit entsprechender Wertmarke sowie deren Begleitperson haben für jede Fahrt den erforderlichen Komfortzuschlag zu zahlen. Für den Komfortzuschlag wird ein spezieller Fahrtausweis vom Taxifahrer ausgegeben.
Für Fahrten mit Anruf-Linien-Taxi (ALT) wird kein Komfortzuschlag erhoben.
zurück zur Übersicht