Sammel-Schülerzeitkarte

Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK) gelten für das eingetragene Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr. Der Preis der SSZK ergibt sich aus der Summe der auf den Gültigkeitszeitraum entfallenden Schülermonats- und Schülerwochenkarten. Die Bestellung erfolgt für Berechtigte, die den Voraussetzungen des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes unterliegen, durch den Schulträger.

Außerdem kann die SSZK auch durch Schüler oder deren Erziehungsberechtigte privat erworben werden. Dazu ist es erforderlich, eine SSZK-Bestellvereinbarung samt weiterer Unterlagen bei der KVG einzureichen.

SSZK-Bestellvereinbarung

Senden Sie die als Download zur Verfügung gestellte SSZK-Bestellvereinbarung, den Antrag für eine Kundenkarte und die Einzugsermächtigung bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einem Lichtbild an: 

KVG Betrieb, An der Feuerwache 12-20, 38226 Salzgitter

Fragen beantworten wir Ihnen gern telefonisch unter 05341/4099-35.

Nach der Unterzeichnung der Bestellvereinbarung und der Einzugsermächtigung wird die KVG die Sammel-Schülerzeitkarte ausstellen und aushändigen.

Weitere Anlagen zur SSZK-Bestellverinbarung:

Auszug aus den Tarifbestimmungen des Verbundtarifs Region Braunschweig
Abbuchungsbeträge SSZK 2019-2020
SSZK-Infos für Schüler oder Erziehungsberechtigte

Weitere Informationen

Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK) werden je nach Stadt/Landkreis mit/ohne Lichtbild/Kundenkarte ausgegeben. Auf der SSZK sind die Tage aufgeführt, an denen die Karte nicht gültig ist. Der Geltungsumfang wird jedes Schuljahr neu festgelegt und bekannt gegeben. Die Karte gilt in den benannten Wochen und Monaten einschließlich an Sonn- und Feiertagen und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in den Geltungszonen. SSZK sind personengebunden, es gibt keine Mitnahmeregelung. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches ist zulässig.




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