Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen
Die unentgeltliche Beförderung erfolgt unter Vorlage des orangefarbenen Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke. Es ist ein Komfortzuschlag im AST zu lösen.
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Die unentgeltliche Beförderung erfolgt unter Vorlage des orangefarbenen Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke. Es ist ein Komfortzuschlag im AST zu lösen.