Betriebsstörung

Unterbrechung beim Abo

Pro Kalenderjahr ist eine Unterbrechung für maximal 3 Monate möglich. Die Unterbrechung muss in einem Stück erfolgen, mindestens aber einen Monat. Die Unterbrechung muss der Abozentrale bis zum 15. eines Vormonats schriftlich mitgeteilt werden. Für den Unterbrechungszeitraum gültige, bereits ausgegebene Fahrkarten müssen der Abo-Zentrale spätestens bis zum Unterbrechungsbeginn vorliegen.




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Betriebsstörung
Linienstörung 620 Braunschweig
21.12.2024 - 21.12.2024
Auf Grund von Kundgebungen und einem Aufzug kommt es in Braunschweig auf der Linie 620 zu erheblichen Verkehrseinschränkungen und Sperrungen von Fahrtstrecken.

Vielen Dank für ihr Verständnis ihre KVG
Fahrplanauskunft
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