Fahrkarten im Verkehrsverbund Region Braunschweig
Kurzstrecke
Die Kurzstreckenkarte ist die richtige Fahrkarte für jeden, der nur eine kurze Strecke mit dem Bus zurücklegen will.
–Bis zu 3 Haltestellen nach Einstieg
–Alle Buslinien
–Im gesamten Verbundgebiet (auch Tarifzonen übergreifend)
Wichtig, bitte beachten:
–Ohne Umstieg
–Keine Rück-/Rundfahrten
–Nicht bei Zugfahrten
Einzelfahrschein
Der Einzelfahrschein wird für Erwachsene und Kinder (6-14 Jahre) ausgegeben. Er berechtigt zu beliebig vielen Fahrten (auch Rück- und Rundfahrten) und beliebig häufigem Umsteigen innerhalb der festgelegten Gültigkeitszeiten:
6er-Karte
–Ersetzt die bisherigen 2er und 10er Karte
NEU: Mehrfahrtenkarte auch für Kinder
–Ebenfalls als 6er Karte
–Bis zu 17 % günstiger als eine Einzelfahrkarte in 2020
Gut zu wissen:
Die alten 2er- und 10er-Mehrfahrtenkarten können weiterhin verwendet werden!
Die 6er-Karte ist eine Mehrfahrtenkarte, die im Vergleich zu Einzelfahrscheinen rabattiert ist. Jeder Mehrfahrtenabschnitt berechtigt zu beliebig vielen Fahrten (auch Rück- und Rundfahrten) und beliebig häufigem Umsteigen innerhalb der festgelegten Gültigkeitszeiten:
Tageskarte für 1, 2, 3, 4 oder 5 Personen
8er Tageskarte
Für alle, die günstig und flexibel an ausgewählten Tagen Bus und Bahn nutzen möchten. Vorteil: Sie kaufen 8 Tageskarten am Stück, nutzen sie an frei wählbaren Tagen und sparen mehr als 20% zum Einzelpreis.
Erhältlich ist das Ticket in allen Preisstufen.
Schülermonatskarte
Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK)
Sammel-Schülerzeitkarten (SSZK) werden für Fahrten zwischen der Tarifzone deines Wohnorts und der Tarifzone des Orts der Schule ausgegeben. SSZK dürfen innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches auch in der Freizeit, außerhalb der Schulzeiten, genutzt werden. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches ist mittels Erweiterungskarte möglich. SSZK der Preisstufe 4 sind VRB-Netzkarten. Sie sind nicht übertragbar.
Sammel-Schülerzeitkarten gelten für das eingetragene Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr. Der Preis der SSZK ergibt sich aus der Summe der auf den Gültigkeitszeitraum entfallenden Schülermonats- und Schülerwochenkarten. Die Bestellung erfolgt für Berechtigte, die den Voraussetzungen des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes unterliegen, durch den Schulträger.
Außerdem kann die SSZK auch durch Schüler oder deren Erziehungsberechtigte privat erworben werden. Dazu muss eine SSZK-Bestellvereinbarung abgeschlossen werden.
Plus-Karte
Statt einer Person kann bei der Plus-Karte nach 19:00 Uhr und an Wochenenden sowie an Feiertagen ein Fahrrad mitgenommen werden. Ein Rechtanspruch für die Beförderung des Fahrrades besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen (Besetzungsgrad des Fahrzeuges) für die Fahrradmitnahme erfüllt sind.
U21-Karte
Die U21-Karte ist eine Freizeitkarte für Schüler und Jugendliche unter 21 Jahre. Sie ist nicht übertragbar. Sie gilt jeweils für den eingetragenen Kalendermonat von montags bis freitags an Schultagen ab 14 Uhr. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den Schulferien ist die U21-Karte ganztägig gültig. Sie ist eine Netzkarte und darf damit im gesamten Verkehrsverbund Region Braunschweig in Bussen, Stadtbahnen und Zügen des Nahverkehrs (nur 2. Klasse) benutzt werden.
Neu ab 2019: Während der niedersächsischen Sommerferien wird sie auch als U21-Sommerferienkarte (gültig in den 6 Wochen der Sommerferien) zum Preis einer normalen U21 Karte ausgegeben.
Weitere Infos zu den Angeboten für Schüler oder Auszubildende.
Senioren-Karte
Die Senioren-Karte ist für Senioren ab 65 Jahren erhältlich. Sie ist für beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich und Geltungszeitraum gültig. Der Geltungszeitraum ist frei wählbar. Die Senioren-Karte ist für alle Preisstufen erhältlich. Sie lohnt sich schon ab 3x wöchentlich hin & zurück. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar und es können keine weiteren Personen mitgenommen werden. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches durch eine Erweiterungskarte ist möglich.
Plus-Abo
Die Plus-Karte wird auch als praktisches Plus-Abo zu einem günstigeren Preis ausgegeben. Die Zustellung der Abo-Karten erfolgt 3 Mal im Jahr per Post. Der Fahrpreis für die Abo-Karte wird monatlich bequem vom Bankkonto eingezogen.
9 Uhr Abo
-Gilt werktags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags
-Kombinierbar mit der Erweiterungskarte
-Nicht übertragbar
-Keine Mitnahme anderer Fahrgäste
-Laufzeit: mindestens 12 Monate
-Einmal im Kalenderjahr kann das Abo für bis zu 3 Monate unterbrochen werden.
Das Formular zur Bestellung einer Abokarte finden Sie im Formularpool des VRB.
U21-Abo
Die U21-Karte gibt es auch im preisgünstigeren U21-Abo. Anmeldungen zum Abo können über das Formblatt Abo-Bestellschein des VRB-Formularpools vorgenommen werden. Das U21-Abo kommt bequem per Post ins Haus – und die Bezahlung erfolgt über Ihr Girokonto.
Weitere Infos zu den Angeboten für Schüler oder Auszubildende.
Senioren-Abo
Die Senioren-Karte gibt es auch im preisgünstigeren Senioren-Abo. Anmeldungen zum Abo können über das Formblatt zum Download Abo-Bestelschein vorgenommen. Das Senioren-Abo kommt 3 mal pro Jahr bequem per Post ins Haus – und die Bezahlung erfolgt bequem über Ihr Girokonto.
Job-Abo
Der Verkehrsverbund Region Braunschweig bietet Unternehmen, die ihren Sitz im Tarifgebiet des VRB haben, das rabattierte Job-Abo für ihre Mitarbeiter an. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen Rahmenvertrag mit der Abo-Zentrale des VRB abschließt und sich mindestens 50 Mitarbeiter am Job Abo beteiligen.
Starterkarte
Die Starterkarte wird auf Kundenwunsch beim Abschluss eines Abos (Plus-Abo, Job-Abo, U21-Abo und Senioren-Abo) direkt in der Mobilitätszentrale/Vorverkaufsstelle ausgegeben. Geben Sie Ihren Aboantrag erst nach dem 20. eines Monats ab, wäre der Abobeginn ohne Starterkarte erst im übernächsten Monat möglich. Mit der Starterkarte überbrücken Sie diese Wartezeit. Wenn bei der Beantragung des Abos eine Starterkarte gewünscht wird, können Sie mit dieser bereits im Folgemonat nach Beatragung, oder direkt nach Antragsabgabe im Abo günstig Bus, Tram und Bahn fahren. Bitte beachten Sie: Berechnet wird immer ein ganzer Kalendermonat. Die Ausgabe erfolgt nur in den Vorverkaufsstellen. Der Preis ist vor Ort zu entrichten. Die Starterkarte wird auf die Laufzeit des Abos angerechnet.
Erweiterungskarte
Mit der Erweiterungskarte können die Inhaber von allen VRB-Zeitfahrausweisen und damit folgender Karten: „Plus-Karte“, „Plus-Abo“, „Job-Abo“, „Senioren-Karte“, „Senioren-Abo“, „Schülerwochenkarte“, „Schülermonatskarte“, „Schüler-Sammelzeitkarte (SSZK)“, "BS-Mobil-Ticket", "Mobilitätsticket Wolfsburg", "SozialTicket Wolfenbüttel" und "SozialTicket Salzgitter" den Geltungsbereich ihrer Fahrkarte preisgünstig für eine weitergehende Fahrt erweitern. Diese Regelung gilt auch für die Mitfahrberechtigung von weiteren Personen nach 19 Uhr und am Wochenende.
Gültigkeitzzeitraum: PS 1, 2 und 3 = 150 Min
Die Erweiterungskarte wird zu einem einheitlichen Preis angeboten, egal wie viele Tarifzonen der Kunde befahren möchte. Sie ist also immer eine Netzkarte. Die bestehende Mitnahmeregelung sowie weitere Tarifmerkmale wie die Gültigkeitsdauer von 150 Minuten und Gültigkeit für jeweils eine Fahrtrichtung bleiben unverändert.