vom 11. Juli 2018 | Nr. 07D/18

Vertrag unterzeichnet: Sozialticket kommt im August

Im Landkreis Wolfenbüttel wird das Sozialticket eingeführt. Das hat der Kreistag Ende Juni einstimmig beschlossen. Am Mittwoch unterzeichneten Landrätin Christiana Steinbrügge für den Landkreis, die Geschäftsführer Hennig Brandes und Timo Kaupert für den Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB), Geschäftsführer Axel Gierga für die Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig (KVG) und der Regionalverband Großraum Braunschweig den Vertrag. Das Sozialticket wird als vergünstigtes Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr für einen Eigenbeitrag von 25 Euro ausgegeben, Kinder vom 6. bis einschließlich 14. Lebensjahr zahlen lediglich 15 Euro. Anspruch auf das Sozialticket haben Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sowie Asylbewerberleistungen oder Wohngeld beziehen, und im Landkreis wohnen. Das Modellprojekt soll zunächst zwei Jahre laufen und dann ausgewertet werden. Das Sozialticket wird zum 1. August eingeführt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG). Es gilt nur im Landkreis Wolfenbüttel und je nach Wohnort für bis zu drei Tarifzonen.

„Mobilität ist die Grundlage dafür, dass die Menschen Arztbesuche, Freizeitangebote und Einkaufsmöglichkeiten oder ihre Termine im Landkreis wahrnehmen können. Mit dem Sozialticket ermöglichen wir Menschen mit geringem Einkommen, dass sie sich flexibel mit Bus und Bahn im Landkreis Wolfenbüttel bewegen können. Damit erleichtern wir soziale Teilhabe und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Landkreis Wolfenbüttel“, erklärte Landrätin Christiana Steinbrügge. Auch für den Verkehrsverbund ist das Sozialticket des Landkreises ein Projekt mit Signalfunktion.

Verkehrsverbund-Geschäftsführer Hennig Brandes sagte dazu: „Wir haben in den vergangenen Monaten intensive Verhandlungen zur Ausgestaltung des Sozialtickets mit den Beteiligten geführt. Rechnet man die 17 Unternehmen des Verkehrsverbundes hinzu, war dies ein anspruchsvoller Abstimmungsprozess. Die jetzt erstellten Rahmenbedingungen können sich sehen lassen.“

Mit dem Sozialticket können die Nutzerinnen und Nutzer aus ihrem jeweiligen Wohnort im Landkreis die Kreisstadt Wolfenbüttel erreichen. Dazu benötigen sie eine Wolfenbüttel-Card, die sie im Sozialamt des Landkreises, im Jobcenter oder in der Wohngeldstelle der Stadt Wolfenbüttel erhalten, je nachdem von welcher Stelle sie ihre Sozialleistungen erhalten. Für das aktuelle Jahr hat die Land-kreis-Verwaltung ab August 180.000 Euro zur Finanzierung des Projekts in den Haushalt eingeplant.

„Das Sozialticket kann nach Vorlage der Wolfenbüttel-Card ausschließlich in unseren Mobilitätszentralen am Wolfenbütteler Kornmarkt und im Citytorcenter in Salzgitter-Lebenstedt gekauft werden“, erklärt Axel Gierga, Geschäftsführer der KVG.

Eine Kundenbefragung findet beim erstmaligen Erwerb des Tickets in den Mobilitätszentralen statt, um Hinweise dafür zu bekommen, inwieweit Bestands- und Neukunden das Sozialticket nutzen. Die Auswertung übernimmt der Regionalverband.

Für weitere Informationen:
Landkreis Wolfenbüttel - Öffentlichkeitsarbeit
Regionalverband Region Braunschweig, Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig,
Verkehrsverbund Region Braunschweig
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